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Liechtenstein, 5. November 2006 : Hundegesetz (Leinenzwang, Verbot gewisser Rassen)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Hundegesetz (Leinenzwang, Verbot gewisser Rassen)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 17'828
Stimmausweise 10'391
Stimmbeteiligung 10'117 56,75%
Stimmen ausser Betracht 105
┗━ Leere Stimmen 31
┗━ Ungültige Stimmen 74
Gültige (= massgebende) Stimmen 10'012auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 6'276 62,68%
┗━ Nein-Stimmen 3'736 37,32%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am ein Hundehaltungsgesetz, das u. a. einen Leinenzwang festlegt und über eine Verordnung der Regierung eine Liste gefährlicher Hunderassen bestimmt. Die Besitzer sollen auch den Hundekot einsammeln.

Die Referendumsfrist dauert vom bis . In nur 10 Tagen sammelt der Hundesportverband 1'610 Unterschriften, davon 1'608 gültige. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum am fest. Amtliches Endergebnis vom .

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung