Liechtenstein, 31. Januar 1999 : Prämienverbilligungen bei Krankenkassen
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Prämienverbilligungen bei Krankenkassen | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 15'253 | |
Stimmbeteiligung | 12'523 | 82,10% |
Stimmen ausser Betracht | 350 | |
┗━ Leere Stimmen | 280 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 70 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 12'173 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 4'135 | 33,96% |
┗━ Nein-Stimmen | 8'038 | 66,04% |
Bemerkungen |
Die Initiative der FBP (1750 Unterschriften) will die Krankenkassenprämien durch staatliche
Zuschüsse um 50% senken. Die Abstimmung findet zusammen mit den Gemeindewahlen statt.
Der Landtag lehnt die Initiative am ab.
Die Krankenkassenprämien werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und -gebern bezahlt. Nicht Erwerbstätige zahlen die ganzen Prämien selbst. Die Initiative verlangt, dass nicht erwerbstätigen Ehegatten, Arbeitslosen und Rentnern der Staat die Hälfte der Prämien zahlt; Finanzierung durch das zusätzliche Prozent Mehrwertsteuer seit 1999. Kostenpunkt ca. 17 Mio. Franken jährlich. Das statistische Jahrbuch führt die Anzahl leerer und ungültiger Stimmen nicht auf. Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |