Translate this page into English

Liechtenstein, 27. Juni 1965 : Erhöhung der Kinder- und Familienzulagen

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Erhöhung der Kinder- und Familienzulagen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'824
Stimmbeteiligung 2'938 76,83%
Stimmen ausser Betracht 127
┗━ Leere Stimmen 115
┗━ Ungültige Stimmen 12
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'811auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'781 63,36%
┗━ Nein-Stimmen 1'030 36,64%
Bemerkungen Im Landtag lehnt die FBP einen Antrag der VU zur Erhöhung der Zulagen am ab. Die VU reicht den Vorschlag als Initiative ein, die der Landtag am ablehnt. Vor der Abstimmung setzt sich auch die FBP für den Vorschlag ein.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung