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Liechtenstein, 22. November 1931 : Arbeitslosenversicherung -- [in German]


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Liechtenstein, 22. November 1931 : Arbeitslosenversicherung

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Arbeitslosenversicherung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'376
Stimmbeteiligung 2'018 84,93%
Stimmen ausser Betracht 213
┗━ Leere Stimmen 198
┗━ Ungültige Stimmen 15
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'805auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 653 36,18%
┗━ Nein-Stimmen 1'152 63,82%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am ein Gesetz, das Taggelder für Arbeitslose während 30 bis 40 Tagen vorsieht und unterstellt das Gesetz der Volksabstimmung. Es wird verworfen, obwohl FBP und VP es unterstützen. Der Staat solle lieber Arbeit schaffen, lautet der allgemeine Tenor.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung