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Liechtenstein, 24. Dezember 1922 : Steuergesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Steuergesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'075
Stimmbeteiligung 1'874 90,31%
Stimmen ausser Betracht 65
┗━ Leere Stimmen 44
┗━ Ungültige Stimmen 21
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'809auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'078 59,59%
┗━ Nein-Stimmen 731 40,41%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am ein neues Steuergesetz, in dem eine Erwerbs-, Vermögens- und Gesellschaftssteuer eingeführt werden. Es löst das alte Geasetz von 1865 ab.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung