Am tritt Fürst Marcello I zurück und setzt Neuwahlen an. Am
gewinnt Nina Menegatto gegen Laura Di Bisceglie mit 122 zu 69 Stimmen (gültig:
191, leer: 1, ungültig: 3, Stimmbeteiligung: 195 = 78,95%) und tritt als Nina I
ihr Amt an. Als erste Amtshandlung verspricht sie sogleich eine Verfassungsreform.
Am findet die erste Lesung im Kronrat (Consiglio
della Corona) statt, der die Reform dem Consiglio dei
Priori weiterreicht. Der Kronrat nimmt in der zweiten Lesung vom
nur wenige Änderungen vor. Fürstin Nina setzt die Volksabstimmung
per Dekret am nächsten Tag an. Ab sind die Stimmregister offen.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 9 der Verfassung
(Statuti Generali).
Der geltende Vefassungstext schreibt offene Abstimmungen, die Anwesenheit der
Mehrheit der Stimmberechtigten und eine Mehrheit von zwei Dritteln für
Verfassungsänderungen vor (Art. 44 bis 46 des Reglements). Dennoch findet diese
Abstimmung schon nach der geplanten Reform schriftlich und geheim statt (Art.
32), auch reicht die Mehrheit der gültigen Stimmen (Art. 45). Die einzige Urne
ist von bis geöffnet.
Die Stimmbeteiligung ist deutlich niedriger als bei der Wahl der Fürstin Nina.
Fürstin Nina setzt die Reform am auf den in Kraft.
Abstimmungsfrage:
"Approvate il testo dei proposti nuovi Statuti Generali del Principato di
Seborga così come deliberato dal Consiglio della Corona il 29 novembre 2021?
Sì [_] No [_]"
Weder bei der Wahl von 2019 noch bei der Volksabstimmung greifen die italienischen
Behörden ein.
Hauptpunkte
"Regolamento" neu Teil der Verfassung
Neutralität, Italienisch als einzige Amtssprache, katholische Staatsreligion
Schutz des Privateigentums
Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Staatsämtern und Behörden
Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit
Staatsoberhaupt muss Anträge des Consiglio della Corona
immer annehmen
Amtsblatt und Gesetzessammlung (Gazzetta Ufficiale)
keine geheime Stimmabgabe mehr, kein Quorum mehr bei Abstimmungen (Art. 45)