Italien, 24. Mai 1929 : Faschistische Einheitsliste
Gebiet | Italien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Faschistische Einheitsliste | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Wahl Parlament | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 9'638'859 | |
Stimmbeteiligung | 8'661'820 | 89,86% |
Stimmen ausser Betracht | 8'209 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 8'653'611 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 8'517'838 | 98,43% |
┗━ Nein-Stimmen | 135'773 | 1,57% |
Medien | Ja-Stimmzettel Nein-Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach seinem "Marsch auf Rom" vom wird Benito Mussolini zum Ministerpräsidenten ernannt
und erhält vom Parlament weitreichende Vollmachten. In einer ersten Wahlrechtsreform von 1923
erhält die relativ stärkste Partei, die mindestens einen Viertel der Stimmenden erreicht,
zwei Drittel der Sitze; der Rest Rest wird proportional auf die anderen Parteien verteilt. Die
Faschistische Partei erhält in der Wahl von 1924 64,9% der Stimmen. Eine weitere Wahlrechtsreform
von 1925 führt das englische System mit der relativen Mehrheit in Einerwahlkreisen ein. Am
erhält Mussolini alle legislativen Kompetenzen vom Parlament. 1926 finden Wahlen
nach dem neuen System statt. Am wird das Wahlrecht erneut geändert. Neu soll nur
noch eine Liste vorgelegt werden, über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Falls
die Liste in der ersten Runde keine Mehrheit erhält, soll in einer zweiten Runde mit
mehreren Listen gewählt werden. Die Liste mit der relativen Mehrheit erhält drei Viertel der
Sitze, der Rest wird proporional auf die anderen Listen verteilt.
Mussolini löst mit Dekret vom das Parlament auf und setzt Wahlen an. Stimmberechtigt sind Männer ab 21 Jahren, die einer (faschistischen) Gewerkschaft angehören oder eine bestimmte Summe Steuern entrichten.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |