Cispadanische Republik (Italien), 19. März 1797 : Verfassung
Gebiet
Cispadanische Republik (Italien)
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Verfassung
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
---
Stimmbeteiligung
---
--- %
Gültige (= massgebende) Stimmen
90'641
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
76'382
84,27%
┗━ Nein-Stimmen
14'259
15,73%
Bemerkungen
Die am ausgerufene Cispadanische Republik besteht anfangs aus den
Provinzen Bologna, Modena, Reggio und Ferrara südlich des Pos. Der Kongress
von Modena beschliesst am eine Verfassung, die der französischen des
Jahres III nachempfunden ist, und unterstellt sie einer Volksabstimmung.
Das Ergebnis steht am fest; die Verfassung tritt sofort in Kraft.
Hauptpunkte
Zweikammerparlament (Erste zu 60, zweite zu 30 Sitzen)
Direktorium mit 3 Mitgliedern
Allgemeines Männerwahlrecht ab 20 Jahren
Dreistufiger Wahlkörper mit Ur-, Dekurien- und Elektorenversammlungen
Offene Abstimmung in Urversammlungen, also gibt es weder leere noch ungültige
Stimmen.
Am finden die Urversammlungen und am die Dekurienversammlungen
statt. Am wird in Bologna das Parlament eröffnet, das die Verfassung der
Republik Bologna von 1796 aufhebt. Die Cispadanische Republik benennt sich am
in Cisalpinische Republik um.