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Island, 21. Oktober 1933 : Aufhebung des Einfuhrverbots für alkoholische Getränke

Gebiet Island
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Dänemark)
Datum
Vorlage Aufhebung des Einfuhrverbots für alkoholische Getränke
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 62'122
Stimmbeteiligung 28'163 45,33%
Stimmen ausser Betracht 672
┗━ Leere Stimmen 156
┗━ Ungültige Stimmen 516
Gültige (= massgebende) Stimmen 27'491auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 15'866 57,71%
┗━ Nein-Stimmen 11'625 42,29%
Bemerkungen Vorgeschichte siehe 1908.

Gesetz Nr. 63 vom tritt am in Kraft und erlaubt die Einfuhr von Alkoholika zu astronomischen Preisen. Die Herstellung von Getränken mit einem Alkohlgehalt über 2,25% bleibt verboten. Dazu besteht die Option zu lokalem Verbot. Das Althing hebt das Verbot erst auf den auf.

Parlamentsplebiszit ad hoc. Stimmberechtigt sind Männer und Frauen über 21 Jahre, die nicht aus eigenem Verschulden Fürsorgegelder schuldig sind und mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnen.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung