Island, 19. Oktober 1918 : Unionsvertrag mit Dänemark

Gebiet Island
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Dänemark) wird abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Dänemark)
Datum
Vorlage Unionsvertrag mit Dänemark
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag, Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 31'143
Stimmbeteiligung 13'653 43,84%
Stimmen ausser Betracht 243
┗━ Leere Stimmen 30
┗━ Ungültige Stimmen 213
Gültige (= massgebende) Stimmen 13'410auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 12'411 92,55%
┗━ Nein-Stimmen 999 7,45%
Bemerkungen Mit der "Unionsakte" werden Island und Dänemark zwei unabhängige Länder in Personalunion unter dänischer Krone. Nur für Aussenbeziehungen ist Dänemark zuständig. Eine Aufhebung erfordet eine Zweidrittelsmehrheit im Parlament und eine Dreiviertelsmehrheit der Ja-Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von drei Vierteln der Stimmberechtigten in der Abstimmung. Eine Änderung kann frühestens ab 1940 verlangt werden; eine Auflösung erst nach drei Jahren Verhandlungen (§ 18).

Vom Althing am als Gesetz Nr. 39 auf den in Kraft gesetzt.

Stimmberechtigt sind Männer über 25 Jahre, die nicht beim Arbeitgeber wohnen. Dazu kommen die oben ausgeschlossenen Männer und alle Frauen über 37 Jahre. Die Wohnsitzpflicht beträgt mindestens 5 Jahre.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung