Island, 19. Oktober 1918 : Unionsvertrag mit Dänemark
Gebiet | Island | |
┗━ Stellung | abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Dänemark) wird abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Dänemark) | |
Datum | ||
Vorlage | Unionsvertrag mit Dänemark | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag, Selbstbestimmung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 31'143 | |
Stimmbeteiligung | 13'653 | 43,84% |
Stimmen ausser Betracht | 243 | |
┗━ Leere Stimmen | 30 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 213 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 13'410 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 12'411 | 92,55% |
┗━ Nein-Stimmen | 999 | 7,45% |
Bemerkungen |
Mit der "Unionsakte" werden Island und Dänemark zwei unabhängige Länder in
Personalunion unter dänischer Krone. Nur für Aussenbeziehungen ist Dänemark
zuständig. Eine Aufhebung erfordet eine Zweidrittelsmehrheit
im Parlament und eine Dreiviertelsmehrheit der Ja-Stimmen bei einer
Mindestbeteiligung von drei Vierteln der Stimmberechtigten in der Abstimmung.
Eine Änderung kann frühestens ab 1940 verlangt werden; eine Auflösung erst
nach drei Jahren Verhandlungen (§ 18).
Vom Althing am als Gesetz Nr. 39 auf den in Kraft gesetzt. Stimmberechtigt sind Männer über 25 Jahre, die nicht beim Arbeitgeber wohnen. Dazu kommen die oben ausgeschlossenen Männer und alle Frauen über 37 Jahre. Die Wohnsitzpflicht beträgt mindestens 5 Jahre. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |