Irland, 11. Juni 2004 : Verfassungsmässiger Anspruch auf die irische Staatsangehörigkeit nur für Kinder irischer Eltern
Gebiet | Irland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsmässiger Anspruch auf die irische Staatsangehörigkeit nur für Kinder irischer Eltern | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 3'041'688 | |
Stimmbeteiligung | 1'823'434 | 59,95% |
Stimmen ausser Betracht | 20'219 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'803'215 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'427'520 | 79,17% |
┗━ Nein-Stimmen | 375'695 | 20,83% |
Bemerkungen |
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 46 und 47 der Verfassung.
Die Änderung tritt am in Kraft.
Zusammen mit den Lokal- und Europawahlen abgehalten. Das Karfreitagsabkommen von 1998 gibt allen, die in Irland und Nordirland geboren werden, Anspruch auf die irische Staatsbürgerschaft. Die Regierung findet, dies werde von Personen ausserhalb der EU missbraucht, die irische und somit die Staatsbürgerschaft der EU zu erwerben. Der Dáil beschliesst im eine Verfassungsänderung, damit der Anspruch der Kinder nichtirischer Eltern nicht mehr in der Verfassung garantiert ist, sondern in einem Gesetz gewährt werden kann, aber nicht muss.
Art. 9 Abs. 2 (neu, alter Abs. 2 wird 3): | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |