Ungarn, 12. April 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
Gebiet | Ungarn | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 25% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 8'042'272 | |
Stimmausweise | 3'669'252 | |
Stimmbeteiligung | 3'669'252 | 45,62% |
Nicht eingelegte Stimmzettel | 2'537 | |
Stimmen ausser Betracht | 17'998 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'648'717 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'056'027 | 83,76% |
┗━ Nein-Stimmen | 592'690 | 16,24% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./ beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am in Athen; der Beitritt per .
Am einigen sich alle im Parlament vertretenen Parteien auf einen
Abstimmungstermin und Verfassungsänderungen über einen Souveränitätstransfer.
Es beschliesst diese Verfassungsänderungen am : Die Gesetzgebung wird
zwischen Ungarn und der EU aufgeteilt, gewisse EU-Organe können in Ungarn
selbständig tätig werden. Die Abstimmung war anfangs für den geplant.
Abstimmungsfrage und -datum sind Teil der Verfassungsänderungen: Die Urnen sind von bis geöffnet. Das Ergebnis ist gültig, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten ausmacht. Bindendes Parlamentsplebiszit nach Art. 28B und 28C der Verfassung. Die Stimmbeteiligung bezieht sich auf die Anzahl Stimmausweise.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |