Guatemala, 15. April 2018 : Grenzziehung zu Belize durch Internationalen Gerichtshof
Gebiet | Guatemala | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Grenzziehung zu Belize durch Internationalen Gerichtshof | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Grenze zu Belize | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 7'522'920 | |
Stimmbeteiligung | 2'004'729 | 26,65% |
Stimmen ausser Betracht | 147'597 | |
┗━ Leere Stimmen | 90'420 | |
┗━ Ungültige Stimmen ("voto nulo") | 43'612 | |
┗━ Ungültige Stimmen ("voto inválido") | 13'565 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'857'132 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'780'530 | 95,88% |
┗━ Nein-Stimmen | 76'602 | 4,12% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Guatemala und Grossbritannien schliessen 1859 einen Vertrag ab, der die Grenze
zwischen Guatemala und Britisch-Honduras festlegt. Darin verpflichtet sich
Grossbritannien zusätzlich, eine Strasse zu bauen, die Guatemala mit dem Meer
verbindet. Da Grossbritannien die Strasse nicht erstellt, erklärt Guatemala
den Vertrag für hinfällig und bezeichnet das Gebiet in der Verfassung von 1945
als Provinz Belice. Die Beziehungen bleiben gespannt, Verhandlungen bleiben
erfolglos.
Als Britisch-Honduras am als Belize unabhängig wird, anerkennt Guatemala dies erst im und erneuert seinen Anspuch 1999, fordert aber nur noch das Gebiet südlich des Sibuns, d. h., die Hälfte von Belizes Fläche. Nach Verhandlungen stellt die Organisation Amerikanischer Staaten am einen Vorschlag vor, der den Vertrag von 1859 erfüllen soll. Beide Seiten haben 75 Tage Zeit, eine Volksabstimmung abzuhalten, doch sie findet nicht statt. Beide Seiten verhandeln ab wieder und kommen am im "Special Agreement between Belize and Guatemala" überein, die Grenzfrage dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vorzulegen. Die Aussenminister legt am fest, dass in beiden Ländern am eine Volksabstimmung über diesen Vorschlag stattfinden soll, aber Guatemala stellt seine Vorbereitungen ein, weil Belize eine Mindestbeteiligung von 60% für seine Abstimmung vorsieht. Belize stellt seine Vorbereitungen am ebenfalls sein. Am vereinbaren die Aussenminister, dass die Abstimmungen nicht gleichzeitig stattfinden müssen. Der guatemaltekische Kongress stimmt dem Ausführungsgesetz (Acuerdo Gubernativo 22-2017) am mit 102 zu 14 Stimmen zu, das die Abstimmungsfrage festlegt. Das TSE (Wahlbehörde) legt das Datum am mit Dekret 1-2017 auf den fest, verschiebt es aber am mit Dekret 2-2017. Bei einem Nein findet in sechs Monaten eine weitere Abstimmung statt. Die Verfassung von 1985 sieht für jede definitive Lösung mit Belize ein obligatorisches Referendum nach Übergangsbestimmung 19 und Art. 173 vor. Ein "voto inválido" ist wegen Formfehlern von Anfang an ungültig, ein "voto nulo" nicht interpretierbar. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis des TSE vom . Die Abstimmung in Belize findet im statt.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |