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Guatemala, 24. Juni 1935 : Verlängerung von Präsident Ubicos Amtszeit

Gebiet Guatemala
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verlängerung von Präsident Ubicos Amtszeit
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Verfassungsrat → ad hoc → Stufe: Wahl Präsident
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- 70,00%
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 885'930auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 884'703 99,86%
┗━ Nein-Stimmen 1'227 0,14%
Bemerkungen 1931 wird Jorge Ubico als Präsident für sechs Jahre gewählt; seine Wiederwahl ist nach Art. 66 der Verfassung von 1879 verboten.

Einen Aufstandsversuch lässt er im niederschlagen. Im Februar und gibt es zwei Wellen "spontaner" Petitionen aus allen Ecken des Landes, die zuerst allgemeine Reformen forden, erst dann eine zweite Amtszeit für ihn. Am finden die Wahlen zu einem Verfassungsrat statt, der vom 22. bis ein Referendum zu dieser Frage abhalten lässt. Am setzt der Verfassungsrat Art. 66 ausser Kraft und verlängert Ubicos Amtszeit bis 1943. 1941 verlängert ein erneut gewählter Verfassungsrat die Amtszeit um 6 weitere Jahre bis 1949, aber ohne Referendum. Nach einem Generalstreik tritt Ubico am zurück.

Stimmberechtigt sind im Gegensatz zu früher auch Frauen und Nichtstaatsangehörige. Die Stimmabgabe erfolgt nicht geheim, da die Stimmenden die Stimmzettel unterzeichnen müssen.

Abstimmungsfrage:
"¿Desea extender el mandato presidencial del Presidente Jorge Ubico Castañeda?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung