Cisrhenanische Föderation (Deutschland), ??. Juni 1798 : Anschluss an Frankreich
Gebiet | Cisrhenanische Föderation (Deutschland) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Stellung | unabhängiger Staat wird Staatsteil (Frankreich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorlage | Anschluss an Frankreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmberechtigte | --- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmbeteiligung | --- | --- % | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmen ausser Betracht | --- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gültige (= massgebende) Stimmen | 259'456 | auf die gültigen Stimmen bezogen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Ja-Stimmen | 56'735 | 21,87% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Nein-Stimmen | 202'721 | 78,13% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen |
Zwischen 1792 und 1796 wechselt das linke Rheinufer mehrmals zwischen Deutschland
und Frankreich. Ab gibt es Pläne zur Errichtung einer Cisrhenanischen
Föderation analog zur Cisalpinischen Republik in Italien. Der Frieden von
Campoformio vom spricht das linke Rheinufer Frankreich zu; die Pläne
zur Gründung einer eigenen Republik werden fallengelassen. Im wird
das Gebiet nach französischen Vorbild in vier Departemente eingeteilt. Vom April
bis Juni lässt Kommissar Rudler auf Betreiben des französischen
Direktorium Unterschriften zum Anschluss an Frankreich (adresse
de réunion) sammeln. Die Erklärungen sind verschieden formuliert, haben
aber alle dasselbe Ziel.
Stimmberechtigt sind an sich nur Haushaltsvorstände, vereinzelt unterschreiben auch Frauen in Vertretung für ihre abwesenden oder verstorbenen Ehemänner. Um eine Stimmbeteiligung einigermassen zu ermitteln, wird ein Duchschnittshaushalt zu fünf Personen angenommen. Da heisst, jeder fünfte Einwohner wird als Haushaltsvorstand angesehen. Der Rücklauf ist sehr unterschiedlich. Viele Gemeinden schicken gar keine Unterschriftenlisten zurück, andere sehr viele. Die vier Departemente gehören ab zu Frankreich, die französische Verfassung gilt aber erst ab . Nach dem Wiener Kongress von 1815 teilen sich Preussen und Bayern diese Gebiete auf.
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Quellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vollständigkeit | Endergebnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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