Cisrhenanische Föderation (Deutschland), ??. Juni 1798 : Anschluss an Frankreich
Gebiet | Cisrhenanische Föderation (Deutschland) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Stellung | unabhängiger Staat wird Staatsteil (Frankreich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorlage | Anschluss an Frankreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmberechtigte | --- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmbeteiligung | --- | --- % | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmen ausser Betracht | --- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gültige (= massgebende) Stimmen | 259'456 | auf die gültigen Stimmen bezogen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Ja-Stimmen | 56'735 | 21,87% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Nein-Stimmen | 202'721 | 78,13% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe Rheinisch-Deutscher Freistaat.
Zwischen 1792 und 1796 wechselt das linke Rheinufer mehrmals zwischen Deutschland und Frankreich. Ab gibt es Pläne zur Errichtung einer Cisrhenanischen Föderation analog zur Cisalpinischen Republik in Italien. Der Frieden von Campoformio vom spricht das linke Rheinufer Frankreich zu; die Pläne zur Gründung einer eigenen Republik werden fallengelassen. Im wird das Gebiet nach französischen Vorbild in vier Departemente eingeteilt. Vom April bis Juni lässt Kommissar Rudler auf Betreiben des französischen Direktorium Unterschriften zum Anschluss an Frankreich (adresse de réunion) sammeln. Die Erklärungen sind verschieden formuliert, haben aber alle dasselbe Ziel. Stimmberechtigt sind an sich nur Haushaltsvorstände, vereinzelt unterschreiben auch Frauen in Vertretung für ihre abwesenden oder verstorbenen Ehemänner. Um eine Stimmbeteiligung einigermassen zu ermitteln, wird ein Durchschnittshaushalt zu fünf Personen angenommen. Da heisst, jeder fünfte Einwohner wird als Haushaltsvorstand angesehen. Der Rücklauf ist sehr unterschiedlich. Viele Gemeinden schicken gar keine Unterschriftenlisten zurück, andere sehr viele. Obwohl sich nur eine Minderheit der Haushaltsvorstände in die Listen einträgt, gehören die vier Departemente ab zu Frankreich, die französische Verfassung gilt aber erst ab . Nach dem Wiener Kongress von 1815 teilen sich Preussen und Bayern diese Gebiete auf.
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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