Menton und Roquebrune (Frankreich), 30. Juni 1848 : Anschluss an das Königreich Sardinien
Gebiet | Menton und Roquebrune (Frankreich) | |
┗━ Stellung | Staatsteil (Monaco) wird Staatsteil (Königreich Sardinien) | |
Datum | ||
Vorlage | Anschluss an das Königreich Sardinien | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'100 | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 568 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 568 | 100,00% |
┗━ Nein-Stimmen | 0 | 0,00% |
Bemerkungen |
Nach dem Sturz Napoleons wird das Fürstentum Monaco 1814 mit den drei Gemeinden
Monaco, Menton und Roquebrune (Mentone / Roccabruna) wiederhergestellt und unter
den Schutz des Königreichs Sardinien gestellt. Im rebelliert die
Bevölkerung und fordert eine Verfassung wie in Piemont. Fürst Florestan erlässt
am eine Verfassung, doch die beiden Gemeinden setzen am eine
provisorische Regierung ein. Am ruft die Regierung sie als
Villes libres de Menton et Roquebrune aus und will sich
Sardinien anschliessen.
Sie führt am ein allgemeines Stimmrecht ab 25 Jahren ein.
Am finden Wahlen zum Grossen Rat (58 Sitze für Menton, 12 für Roquebrune)
statt. Dieser erklärt am die monegassische Dynastie der Grimaldis für
abgesetzt und setzt für den eine Volksabstimmung für den Anschluss an
Sardinien an. Die sardinische Regierung wendet ab die piemontesischen
Gesetze an.
Die Gemeinden gehören dann zur Grafschaft Nizza, die sich im Plebiszit von 1860 für den Anschluss an Frankreich entscheidet. Menton und Roquebrune stimmen dem Anschluss mit 833 zu 54 Stimmen zu. Monaco verzichtet 1861 in einem Vertrag zugunsten Frankreichs auf die beiden Gemeinden. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |