Mikronesischer Staatenbund, 4. Juli 2023 : Bedingungen für Wählbarkeit in den Kongress
Gebiet | Mikronesischer Staatenbund | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Bedingungen für Wählbarkeit in den Kongress | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 75% der gültigen Stimmen in jeweils 75% der Untereinheiten | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Staaten | 4 | |
┗━ Annehmende Staaten | 4 | |
┗━ Verwerfende Staaten | 0 | |
Bemerkungen |
Siehe Vorlage 1.
Vorlage CP 4-11 CCD2 des Verfassungsrats. Zur Zeit müssen Senatorinnen und Senatoren mindestens 15 Jahre die Staatsangehörigkeit besitzen und fünf Jahre im Bundesstaat wohnen, für den sie zur Wahl antreten. Neu muss man Staatsangehörigkeit von Geburt an besitzen und fünf Jahre in Mikronesien niedergelassen sein. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. XIV Art. 1. Zur Annahme müssen mindestens drei Viertel der Stimmenden in mindestens drei der vier Staaten dem Vorschlag zustimmen. Die landesweite Summe der Stimmen hat auf das Ergebnis keinen Einfluss.
Abstimmungstext: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen teilweise, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |