Mikronesischer Staatenbund, 4. Juli 2023 : Veto des Präsidenten mit drei Vierteln überstimmbar
Gebiet | Mikronesischer Staatenbund | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Veto des Präsidenten mit drei Vierteln überstimmbar | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 75% der gültigen Stimmen in jeweils 75% der Untereinheiten | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Staaten | 4 | |
┗━ Annehmende Staaten | 4 | |
┗━ Verwerfende Staaten | 0 | |
Bemerkungen |
Siehe Vorlage 1.
Wiederholung der Vorlage von 1991 und 2002. Vorlage CP 4-03 des Verfassungsrats. Bisher kann der Kongress das Veto des Präsidenten mit derselben Stimmenzahl überstimmen, die zur Verabschiedung nötig ist, d. h., dass das im Moment nur Veto symbolisch ist. Neu müssen zwei Drittel der zweijährigen Senatoren (7 von 10) und dann drei Viertel der vierjährigen Senatoren (3 von 4) sich gegen das Veto aussprechen. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. XIV Art. 1. Zur Annahme müssen mindestens drei Viertel der Stimmenden in mindestens drei der vier Staaten dem Vorschlag zustimmen. Die landesweite Summe der Stimmen hat auf das Ergebnis keinen Einfluss.
Abstimmungstext: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen teilweise, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |