Bemerkungen |
Siehe Vorlage 1
Vorlage CP 90-5 des Verfassungsrats:
Kap. XII Art. 3 lit. a und d: Erweiterte Amtszeit für den öffentlichen Rechnungsprüfer
("Public Auditor"), keine direkte Wiederwahl, Absetzung aus gutem Grund ("good cause")
statt aus jedem beliebigem ("cause").
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