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Chuuk (Mikronesischer Staatenbund), 12. Juli 1978 : Verfassung des Mikronesischen Staatenbundes

Gebiet Chuuk (Mikronesischer Staatenbund)
┗━ Stellung Treuhand-/Mandatsgebiet (Vereinigte Staaten von Amerika)
Datum
Vorlage Verfassung des Mikronesischen Staatenbundes
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 17'736
Stimmbeteiligung 14'610 82,37%
Stimmen ausser Betracht 609
Gültige (= massgebende) Stimmen 14'001auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 9'762 69,72%
┗━ Nein-Stimmen 4'239 30,28%
Bemerkungen Vorgeschichte siehe 1975.

Der Verfassungsrat (Micronesia Constitutional Convention) berät vom bis die Verfassung und verabschiedet sie am letztmöglichen Sitzungstag mit 43 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der mikronesische Kongress sieht ursprünglich vor, dass die Verfassung von zwei Dritteln der Stimmenden in zwei Dritteln der Distrikte angenommen werden muss, ändert dies dann so, dass die Distrikte, die die Verfassung mit einfacher Mehrheit annehmen, den neuen Staat bilden werden. Hochkommissar Winkel unterschreibt am das Gesetz über die Volksabstimmung.

Die US-Behörden zögern lange, der Verfassung zuzustimmen, weil sie die absolute Souveränität über Land und Wasser reklamiert. Dazu kommen Land- und Pachtrecht, die den Absichten der US-Regierung zuwiderlaufen. Als sie ihren Widerstand aufgibt, erlässt der mikronesische Kongress ein Gesetz, das den Hohen Kommissar beauftragt, zwischen und eine Volksabstimmung abzuhalten. Er setzt sie auf den an, genau drei Jahre nach der Eröffnung des Verfassungsrats.

Die Abstimmung findet gebietsweise statt. Angenommen haben Truk (heute Chuuk), Kusaie (heute Kosrae), Ponape (heute Pohnpei) und Yap, die am als Mikronesischer Staatenbund unabhängig werden. Verworfen haben die Marshall-Inseln und Palau, die nach der Abstimmung selbständig werden.

Themen

  • Föderale Republik; Staaten mit eigener Verfassung
  • Präsident
  • Einkammerparlament
  • Landbesitz ist Staatsangehörigen bzw. Firmen in deren Besitz vorbehalten
  • Verbot zeitlich unbegrenzter Landverpachtung
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum mit 75%-Mehrheit in 75% der Staaten (Art. XIV Abs. 1)
  • Volksinitiative (Art. XIV Abs. 1)
  • Mindestens alle 10 Jahre Gundsatzabstimmung über Teil- oder Totalrevision der Verfassung (Art. XIV Abs. 2)
Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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