Spanien, 20. Februar 2005 : Verfassung der Europäischen Union
Gebiet | Spanien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung der Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 34'692'491 | |
Stimmbeteiligung | 14'491'752 | 41,77% |
Stimmen ausser Betracht | 124'523 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 14'367'229 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 11'057'563 | 76,96% |
┗━ Nein-Stimmen | 2'453'002 | 17,07% |
┗━ Enthaltungen | 856'664 | 5,96% |
Medien | Nein-Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach einer Vorberatung im "Europäischen Konvent" vom bis einigt
sich die Regierungskonferenz am auf eine Verfassung. Die formelle
Unterzeichnung findet am im Rom statt. Die Mitgliedsländer haben 2 Jahre
Zeit, um sie zu ratifizieren, damit sie am in Kraft treten kann.
Ein Vorschlag des Europäischen Parlaments, in allen Ländern zugleich eine
Volksabstimmung abzuhalten, findet keine Zustimmung, weil die Ratifikation
nach nationalem Recht in den einzelnen Ländern stattfinden muss.
Die Abgeordnetenkammer beschliesst am mit 300 zu 0 Stimmen eine Volksabstimmung, die der König formell ansetzt. Amtliches Endergebnis der Junta Electoral Central vom . Das Abgeordnetenhaus ratifiziert die Verfassung am mit 311 zu 19 Stimmen, der Senat am mit 225 zu 6 Stimmen. Konsultative Volksabstimmung nach Art. 92 der Verfassung; vom König am durch "Real Decreto 5/2005" mit Billigung der Cortes angesetzt. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes sind auch leere Stimmen gültig. Es legt nicht fest, unter welchen Umständen eine Vorlage angenommen ist.
Abstimmungsfrage: "Billigen Sie den Vertrag, der die Einrichtung einer Verfassung für Europa vorsieht?" | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |