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Spanien, 14. Dezember 1966 : Staatsorgangesetz

Gebiet Spanien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Staatsorgangesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 21'301'540
Stimmbeteiligung 18'913'637 88,79%
Stimmen ausser Betracht 440'687
Gültige (= massgebende) Stimmen 18'472'950auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 18'130'612 98,15%
┗━ Nein-Stimmen 342'338 1,85%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Im Original "Ley Orgánica del Estado". Dieses Gesetz ist das siebente Gesetz zum Verfassungsaufbau. Es enthält die Staatsgrundsätze, bezeichnet sich aber nicht als Verfassung. Es steht über den anderen "Leyes Orgánicas" und löst sie zum Teil ab. Es tritt am in Kraft.

Es führt zusätzlich zum obligatorischen Verfassungsreferendum das Präsidialplebiszit (Art. 7 Bst. c, Art. 10 Bst. e, Art. 65) ein.

Hauptpunkte

  • Verkleinerung des Kronrats auf 13 (statt 17) Mitglieder
  • Verkleinerung der Cortes (Parlament) auf 403 (statt 611) Mitglieder
  • Religionsfreiheit für Protestanten und Juden
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung