Translate this page into English

Deutsches Reich, 19. August 1934 : Adolf Hitler als Reichspräsident und Reichskanzler

Gebiet Deutsches Reich
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Adolf Hitler als Reichspräsident und Reichskanzler
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 45'552'059
Stimmbeteiligung 43'568'886 95,65%
Stimmen ausser Betracht 873'668
Gültige (= massgebende) Stimmen 42'695'218auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 38'394'848 89,93%
┗━ Nein-Stimmen 4'300'370 10,07%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Am erlässt die Reichsregierung ein Gesetz zur Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten mit den Reichskanzler, sobald Reichspräsident Hindenburg gestorben ist. Am folgenden Tag beschliesst sie, eine Abstimmung gemäss dem "Gesetz über Volksabstimmung" darüber abzuhalten. Hindenburg stirbt am selben Tag, worauf Reichskanzler Hitler sofort dessen Amt Antritt.

Dies verletzt § 1 Abs. 1 des "Gesetzes über Volksabstimmung", der nur Abstimmungen über "beabsichtigte Massnahmen" der Regierung zulässt, aber das betreffende Gesetz ist seit dem in Kraft.

"Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.
Vom 1. .
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.
Berlin, den 1. ."

"Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung.
Vom 2. .
Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, am Sonntag, dem 19. , eine Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom 1. (Reichsgesetzbl. I S. 747) herbeizuführen
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter."
und beauftragt den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlusses.
Berlin, den 2. ."

Abstimmungsfrage:
"Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung