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Cook-Inseln, 24. März 1994 : Beibehaltung der Nationalhymne

Gebiet Cook-Inseln
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Neuseeland)
Datum
Vorlage Beibehaltung der Nationalhymne
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- 60,00%
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 5'764auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'623 80,20%
┗━ Nein-Stimmen 1'141 19,80%
Bemerkungen Siehe Vorlage 1.

Die Regierung findet heraus, dass der Autor der Hymne (Te Atua Mou E) der jetzige Oppositionführer ist und stellt daher auch dieses Thema zur Abstimmung. Die Hymne ist als Art. 76D seit 1980/81 Teil der Verfassung.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Zahlen fehlen teilweise
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