Titel: Eidgenössische Volksinitiative 'für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung'
Sammelbeginn:
Gültige Unterschriften: 83159
Geänderte Artikel: Aufnahme eines Art. 25bis BV
Empfehlung der Bundesversammlung: Ablehnung der Initiative
Ergebnis: Die Vorlage wurde angenommen
Anmerkung: Ein von der Nationalratskommission erwogener Gegenvorschlag zur Einführung eines allgemeinen Tierschutzartikels in der Bundesverfassung wurde ebenfalls abgelehnt; siehe hiezu Sten Bull 1892/93, 417.
Verlauf:
: Sammelbeginn
: Eingereicht
: Beschluss des Parlaments (BBl 1893 III 745)
: Inkrafttreten (AS XIII 1020)
Eingelangte Stimmen = ungenau, da keine Angaben zu den eingelangten, leeren und ungültigen Stimmzetteln im Kanton Graubünden vorhanden sind. Die Zahl müsste nach unten korrigiert werden.
Unterschriften nach Kantonen
total ungültig gültig
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ZH 17349 736 16613
BE 27117 2046 25071
LU 0 0 0
UR 179 0 179
SZ 310 0 310
OW 0 0 0
NW 0 0 0
GL 0 0 0
ZG 88 0 88
FR 505 12 493
SO 1772 87 1685
BS 1201 0 1201
BL 870 355 515
SH 1054 4 1050
AR 0 0 0
AI 0 0 0
SG 2601 17 2584
GR 1230 86 1144
AG 23417 606 22811
TG 6981 49 6932
TI 0 0 0
VD 722 0 722
VS 86 0 86
NE 1786 111 1675
GE 0 0 0
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CH 87268 4109 83159
Kantonale Anmerkungen:
GR:
Keine Angaben zu den eingelangten, leeren und ungültigen Stimmzetteln.
CH:
Eingereichte Stimmen = ungenau, da keine Angaben zu den eingelangten, leeren und ungültigen Stimmzetteln im Kanton Graubünden vorhanden sind. Die Zahl müsste nach unten korrigiert werden.