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Republik Gersau (Schweiz), 16. November 1817 : Anschluss an den Kanton Schwyz

Gebiet Republik Gersau (Schweiz)
┗━ Stellung unabhängiger Staat wird Staatsteil (Schwyz)
Datum
Vorlage Anschluss an den Kanton Schwyz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Landammann → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen ---auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen --- --- %
┗━ Nein-Stimmen --- --- %
Bemerkungen Vorgeschichte bis 1814.

Der Bundesvertrag von 1815 garantiert den 22 Kantonen ihr Gebiet, u. a. den Schwyzer Anspruch auf Gersau, den es mit Verweis auf den Wiener Kongress ab 1816 durchzusetzen versucht. Die Schirmorte ausser Schwyz stützen Gersaus Argumentation, können ab letztlich nichts ausrichten. An der entscheidenden Konferenz vom stehen sich beide Positionen unverändert gegenüber. Die Schwyzer Landsgemeinde vom bezeichnet Gersau als Teil des Kantons; die Schwyzer Behörden setzen am vor der Tagsatzung mit 13½ zu 8½ Stimmen ihre Position durch; mit 17 zu 5 Stimmen empfiehlt sie Schwyz, auf Gersaus Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Die Gersauer Landsgemeinde stimmt dem Anschluss am zu.

Der Einigungsvertag legt fest, dass Schwyzer die Gersauer Schulden übernimmt und dass Gersau einen eigenen Bezirk bildet; die Nutzung der Allmenden bleibt ihnen verwehrt. Die Gersauer Landsgemeinde vom stimmt zu. Gersau wird am Bezirk des Kantons Schwyz, jedoch findet die Schwyzer Landsgemeinde, die diesen Beschluss ratifiziert, erst am statt.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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