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Republik Gersau (Schweiz), 2. Februar 1814 : Unabhängigkeit

Gebiet Republik Gersau (Schweiz)
┗━ Stellung Staatsteil (Schwyz) wird unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Unabhängigkeit
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Landammann → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen ---auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen --- 100,00%
┗━ Nein-Stimmen --- 0,00%
Bemerkungen Gersau gehört seit 1359 als Zugewandter Ort zur Alten Eidgenossenschaft und kann sich 1390 von den letzten Abhängigkeiten loskaufen. Die Schirmorte Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden garantieren Gersaus Stellung. Mit dem Einmarsch französischer Truppen im Frühling 1798 endet die Alten Eidgenossenschaft; Gersau wird der Helvetischen Republik als Gemeinde dem Bezirk Schwyz im Kanton Waldstätte angeschlossen. Napoleon wandelt 1803 die Helvetische Republik mit der Mediationsverfassung in einen Staatenbund um, dessen Kantone wieder eigene Verfassung haben. Die neue Schwyzer Verfassung von 1804 bezeichnet Gersau dabei als "vormalige Republik Gersau".

Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Systems hebt die Tagsatzung der 19 Kantone am die Mediationsverfassung auf. Schwyz hebt anfangs 1814 die Verfassung, die die Rechtsgleichheit der Bürger festhält, auch auf, und damit ist auch Gersaus Stellung wieder unklar. Gersaus Landsgemeinde erklärt sich am einstimmig wieder für unabhängig. Die vier ehemaligen Schirmorte bestätigen diesen Beschluss am . Formell erklärt sich Gersau am wieder zur Republik.

Aus dem Beschluss der Landsgemeinde:
"1. In unsere ehrwürdige Verfassung, so wie sie vor der unglücklichen Revolution bestunde und bey welcher wir über 450 Jahre glücklich waren, einzutretten und
2. uns wiederum den benachbarten löblichen Bundts- und Schirmorten Luzern, Ury, Schwyz und Unterwalden nach alten Verträgen und Bundes-Inhalt als getreue Bundsgenossen anzuschliessen, und in gleicher Zeit laut aufgehobener Mediationsakte unsere Verbindlichkeiten mit dem löblichen Kanton Schwyz mit Ausnahme der noch bestehenden gegenseitigen Rechnungen zu entsagen."

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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