Eupen / Malmédy (Belgien), 24. Juli 1920 : Rückkehr unter deutsche Souveränität / Verbleib bei Belgien
Gebiet | Eupen / Malmédy (Belgien) | |
┗━ Stellung | bleibt Staatsteil (Belgien), wird nicht Staatsteil (Deutsches Reich) | |
Datum | ||
Vorlage | Rückkehr unter deutsche Souveränität / Verbleib bei Belgien | |
┗━ Fragemuster | 2 Optionen als Alternativfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Völkerbund → nicht bindend → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | Belgien angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 33'726 | |
Stimmbeteiligung | 33'726 | 100,00% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 33'726 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Belgien | 33'455 | 99,19% |
┗━ Deutsches Reich | 271 | 0,81% |
Bemerkungen |
Art. 34 des Versailler Vertrages, der am in Kraft tritt, spricht Eupen
und Malmédy Belgien zu. Er legt zudem fest, dass die Bevölkerung sechs Monate Zeit
hat, um eine Rückkehr unter deutsche Herrschaft zu fordern. Dieser Vorgang heisst
im Vertrag "Volksbefragung" (consultation populaire) und
nicht "Volksentscheid" (plébiscite). Diese Volksbefragung
wird in der Geschichtschreibung auch "petite farce belge"
genannt.
Wer eine Rückkehr will, muss sich vom bis mit Namen und Begründung in eine Liste eintragen. Da es nur je ein Register in Eupen und Malmédy gibt, tragen sich in Eupen 209 und in Malmedy 62 Stimmberechtigte ein. Alle nicht Eingetragenen entscheiden automatisch für Belgien. Leere und ungültige Stimmen sind so nicht möglich. Die Alliierten und der Völkerbund billigen dieses Vorgehen trotz deutscher Proteste. Der Völkerbundsrat spricht das Gebiet am Belgien zu; seit ist es Teil Belgiens.
Überschriften der Listen: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |