Berg-Karabach (Aserbaidschan), 10. Dezember 1991 : Unabhängigkeit
Gebiet | Berg-Karabach (Aserbaidschan) | |
┗━ Stellung | Staatsteil (Aserbaidschan) wird unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Unabhängigkeit | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 66,67% der gültigen Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 132'328 | |
Stimmbeteiligung | 108'736 | 82,17% |
Stimmen ausser Betracht | 95 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 108'639 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 108'615 | 99,98% |
┗━ Nein-Stimmen | 24 | 0,02% |
Bemerkungen |
Berg-Karabach ist eine vorwiegend armenisch bewohnte Enklave in Aserbaidschan.
Der Oberste Sowjet Berg-Karabachs verlangt am mit 110 zu 17
Stimmen gemäss Art. 78 der sowjetischen Verfassung den Anschluss an Armenien.
Dieses stimmt am einhellig zu, genauso wie Aserbaidschan am
einhellig ablehnt. Der Oberste Sowjet der UdSSR hält am fest, damit
seit der Wechsel gemäss Art. 78 unmöglich.
Am unterstellen die sowjetischen Zentralbehörden Berg-Karabach ihrer
direkten Kontrolle, parallel dazu bildet sich in Berg-Karabach ein "Nationaler
Rat". Am übergeben Zentralbehörden die Kontrolle wieder Aserbaidschan.
Der Oberste Sowjet der UdSSR erlässt am ein Gesetz, dass den Autritt von Unionsrepubliken aus der UdSSR gemäss Art. 72 der Verfassung regelt. Zu den Unionsrepubliken dürfen u. a. auch Autonome Gebiete wie Berg-Karabach selbständig über den Verbleib bei der UdSSR entscheiden. Nötig sind zwei Drittel aller Stimmberechtigten. Aserbaidschan tritt nach dem Putsch am aus der UdSSR ohne Abstimmung aus, worauf sich Berg-Karabach als "Republik Berg-Karabach" von Aserbaidschan löst und für den eine Abstimmung dazu ansetzt. Der am gewählte Nationale Rat Berg-Karabachs ruft die Unabhängigkeit am für aus. Ausser Armenien anerkennt niemand diese Unabhängigkeit. Die Mehrheit der Stimmberechtigten muss teilnehmen, davon müssen zwei Drittel dafür stimmen. Die Summe der abgegebenen Stimmen entspricht nicht der Stimmbeteiligung (Differenz ist 2). Die Hauptbedingung des Austrittsgesetzes wäre mit 82,08% der Stimmberechtigten erfüllt.
Abstimmungsfrage (auf armenisch, aserbaidschanisch und russisch): | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |