Präsident Alijew schlägt am mit Dekret Nr. 722 39 Änderungen an 23
Artikeln der Verfassung vor, die er nach Art. 109 Abs. 1, Art. 153 und Art.
157 der Verfassung direkt und ohne Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung
unterstellt. Die Zentralwahlkommission entscheidet am mit 13 zu 4
Stimmen bei 1 Enthaltung, die 39 Änderungen in 8 Fragen zu bündeln. Die
Opposition verlangt vergeblich 39 einzelne Fragen. Das Parlament (Milli Mejlis)
ruft am mit 94 zu 5 Stimmen auf, die Verfassungsänderungen anzunehmen.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 3 und 152 der Verfassung; die
Mindestbeteiligung beträgt 50%, zur Annahme ist die Mehrheit aller abgegebenen
Stimmen nötig. Die Urnen sind von bis offen.
Die Zentralwahlkommission billigt am das Endergebnis mit 15 zu 0
Stimmen bei 1 Enthaltung. Es bezieht sich auf 99 der 100 Stimmbezirke
(in Nr. 42 kann kein Ergebnis ermittelt werden).
Die Opposition macht eine Stimmbeteiligung von höchstens 15% geltend, womit
die Abstimmung gescheitert wäre.
"Azərbaycan Respublikasının Avropa Şurası (AŞ) qarşısında öz üzərinə götürdüyü
öhdəliklərdən irəli gələn dəyişikliklər".
Neu werden ein Ombudsmann und Appellationsgerichte in Handelsfragen eingerichtet.
Auch Einzelpersonen können ans Verfassungsgericht gelangen.