Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
abgegebene Stimmen, 33,33% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte
2'317'462
Stimmbeteiligung
1'514'307
65,34%
Gültige (= massgebende) Stimmen
1'514'307
auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
1'411'711
93,22%
┗━ Nein-Stimmen
82'018
5,42%
┗━ Stimmen ausser Betracht
20'364
1,34%
Unstimmigkeiten
1'582
Bemerkungen
Nach der gescheiterten Verfassungsreform von 2003
macht sich die Nationalversammlung an eine neue Reform. Die Opposition nimmt an den
Verhandlungen meistens nicht teil, weil ihre Vorschläge nicht beachtet werden. Am
nimmt die Nationalversammlung den Regierungsvorschlag mit 90 zu 0 Stimmen
an, während die Opposition der Abstimmung fernbleibt. Präsident Kotscharian
setzt die Abstimmung am an.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 111 und Art. 113. Die Ja-Mehrheit
aller abgegebenen Stimmen
muss mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten (772'488) ausmachen. Dieses
Quorum ist mit 60,91% deutlich erfüllt.
Die Summen stimmen nicht. Die "Unstimmigkeiten" soll sich auf den Unterschied
zwischen abgegebenen und vorgefundenen Stimmzetteln beziehen, aber auch dies
ist nicht nachvollziehbar.
Die Zentralwahlkommission veröffentlicht das Endergebnis am .
Die Opposition hält fest, dass nur 15,3% der Stimmberechtigten teilgenommen
hätten.
Hauptpunkte
Parlament wählt neu Ombudsmann (Art. 53.1), Hälfte des Rundfunksrats (Art. 83.2),
Zentralbankpräsidenten (Art. 83.3), den Präsidenten des Rechnungshofs (Art. 83.4), den
Justizrat, der Richter vorschlägt (Art. 94.1) und den Generalstaatsanwalt (Art. 103).
Bisher alles vom Präsidenten ernannt.
Grössere, exklusive Kompetenzen des Parlaments (Art. 83.5)
Regierung bestimmt eigenen Aufbau (Art. 85)
Präsident kann Regierungsentscheide nur noch vors Verfassungsgericht bringen (Art. 86)
Ministerpräsident und Kabinett dem Parlament verantwortlich (Art. 55 Abs. 4)
Präsident nur für Amtshandlungen immun (Art. 56.1)