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Liechtenstein, 2. März 1930 : Volksrechtegesetz (Proporzwahl des Landtags)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Volksrechtegesetz (Proporzwahl des Landtags)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'309
Stimmbeteiligung 2'090 90,52%
Stimmen ausser Betracht 47
┗━ Leere Stimmen 37
┗━ Ungültige Stimmen 10
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'043auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 803 39,30%
┗━ Nein-Stimmen 1'240 60,70%
Bemerkungen Siehe Vorlage 1

Die Vorlage ist mit der Verfassungsinitiative eng verknüft, muss jedoch separat eingereicht werden.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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