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Liechtenstein, 12. Juni 1949 : Gewerbeordnung

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Gewerbeordnung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'322
Stimmbeteiligung 2'588 77,90%
Stimmen ausser Betracht 141
┗━ Leere Stimmen 131
┗━ Ungültige Stimmen 10
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'447auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 529 21,62%
┗━ Nein-Stimmen 1'918 78,38%
Bemerkungen Der Landtag ändert am aUF Wunsch der Gewerbeverbände die Gewerbeordnung vom bzw. , um eine obligatorische Meisterprüfung und einen Befähigungsnachweis für das Handelsgewerbe einzuführen. Ein Komitee ergreift wegen der Einengung der Gewerbefreiheit das Referendum.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung