Tradurre questa pagina in italiano

Liechtenstein, 18. März 1945 : Vergrösserung des Landtages von 15 auf 21 Sitze

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Vergrösserung des Landtages von 15 auf 21 Sitze
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'076
Stimmbeteiligung 2'490 80,95%
Stimmen ausser Betracht 93
┗━ Leere Stimmen 60
┗━ Ungültige Stimmen 33
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'397auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 498 20,78%
┗━ Nein-Stimmen 1'899 79,72%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am seine Vergrösserung, wobei 13 Vertreter aus dem Ober- und 8 aus dem Unterland kommen sollen. Er unterstellt die Vorlage freiwillig der Abstimmung.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung