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Liechtenstein, 30. Januar 1927 : Abschaffung der Konzessionspflicht im Baugewerbe

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Abschaffung der Konzessionspflicht im Baugewerbe
┗━ Fragemuster 2 Entscheidungsfragen, mehrfaches Ja nicht möglich
┗━ Gesetzliche Grundlage 1. Vorlage → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
2. Vorlage → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → Gegenentwurf
Ergebnis Initiative verworfen, Gegenentwurf verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'253
Stimmbeteiligung 1'877 83,31%
Stimmen ausser Betracht 59
┗━ Leere Stimmen 38
┗━ Ungültige Stimmen 21
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'818auf die gültigen Stimmen bezogen
Initiative  
Ja-Stimmen 804 44,22%
Nein-Stimmen 979 53,85%
Stimmen ausser Betracht 35 1,93%
Gegenvorschlag  
Ja-Stimmen 88 4,84%
Nein-Stimmen 1'550 85,26%
Stimmen ausser Betracht 180 9,90%
Bemerkungen Im reichen Bauarbeiter eine Initiative ein, damit in der Gewerbeordnung die Konzessionspflicht abgeschafft, dafür obligatorische Kontrollen der Gerüste und obligatorische Unfallversicherung eingeführt werden. Der Gegenvorschlag des Landtags will die Konzessionsbewilligung der Regierung übertragen; Gerüstkontrolle und Unfallversicherung übernimmt er.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte und Gegenvorschlag des Landtags.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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