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Lettland, 18. Februar 2012 : Russisch als zweite Amtssprache

Gebiet Lettland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Russisch als zweite Amtssprache
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 1'545'004
Stimmausweise 1'098'921
Stimmbeteiligung 1'098'593 71,11%
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'545'004auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 273'347 17,69%
┗━ Nein-Stimmen 821'722 53,18%
┗━ Stimmen ausser Betracht 3'524 0,21%
┗━ Nicht teilgenommen 446'411 28,89%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der Verein "Dzimtā valoda" (Muttersprache), dem vor allem russischsprachige Letten angehören, reicht am 12'533 Unterschriften (Quorum 10'000) ein, um eine Verfassungsinitiative in Gang zu setzen, die Art. 4, 18, 21, 101 und 104 ändern soll, damit Russisch zweite Amtssprache wird. Die eigentliche Sammlung dauert vom 1. bis und ergibt gemäss Endergebnis der Wahlkommission vom 187'378 Unterschriften (Quorum 154'379). Die Saeima lehnt den Vorstoss am mit 0 zu 60 Stimmen ab. Die Wahlkommission legt das Abstimmungsdatum am fest.

Schon im findet ein erfolgloser Versuch statt, Russisch zur zweiten Amtssprache zu erheben, weil die Bewegung "13. Januar" die zur Einleitung nötigen 10'000 Unterschriften nicht einreicht. Parallel dazu sammeln nationalistische Parteien Unterschriften, um Art. 112 der Verfassung so ändern, dass an staatlichen Schulen Unterricht nur noch auf lettisch stattfinden dürfe. Auch dieser Versuch misslingt, da in der Sammelfrist vom bis nur 123'655 statt der benötigten 153'242 Unterschriften zusammenkommen.

Verfassungsinitiative nach Art. 78 und 79 der Verfassung. Zur Einleitung sind ein Zehntel der Stimmberechtigten nötig, zur Annahme die Hälfte aller Stimmberechtigten, also 772'502. Auch wenn die Saeima zugestimmt hätte, wäre eine Abstimmung unabwendbar gewesen, da eine Änderung von Art. 4 gemäss Art. 77 in jedem Falle der Volksabstimmung untersteht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission vom .

Damit hat eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten die Initiative ausdrücklich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung ist mit 71,10% höher als bei Parlamentswahlen von 2010 (63,12%) und 2011 (42,88%).

Abstimmungsfrage:
"Vai jūs esat par likumprojekta 'Grozījumi Latvijas Republikas Satversmē' pieņemšanu, kas paredz krievu valodai noteikt otras valsts valodas statusu?
PAR / PRET"
"Sind Sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs 'Änderungen an der Verfassung der Republik Lettland', der dem Russischen der Status der zweiten Amtssprache gibt?
DAFÜR / DAGEGEN"

Geänderte Artikel:
Art. 4: Staatssprachen der Republik Lettland ist sind die lettische Sprache und die russische Sprache. Die Farbe der Staatsfahne ist rot mit einem weißen Streifen.
Art. 18: Der Saeima selbst steht die Wahlprüfung seiner Mitglieder zu. Eine in die Saeima gewählte Person erhält das Mandat, wenn sie das folgende feierliche Versprechen ablegt: "Ich schwöre (verspreche feierlich) vor dem lettischen Volke, mit der Übernahme der Pflichten als Abgeordneter der Saeima treu zu sein, seine Souveränität und sowohl die lettische Sprache als auch die russische Sprache als die einzigen Amtssprachen zu stärken, Lettland als unabhängigen und demokratischen Staat zu stärken und meine Pflichten ehrenvoll und gewissenhaft zu erfüllen. Ich verpflichte mich, das Grundgesetz und die Gesetze Lettlands zu beachten."
Art. 21: Zur Regelung der inneren Arbeit und Ordnung wird von der Saeima eine Geschäftsordnung ausgearbeitet. Die Arbeitssprache der Saeima ist die lettische Sprache.
Art. 101 Abs. 2: Die örtlichen Selbstverwaltungen werden von den vollberechtigten lettischen Staatsbürgern und den Staatsbürgern der Europäischen Union mit ständigem Wohnsitz in Lettland gewählt. Jeder Bürger der Europäischen Union mit ständigem Wohnsitz in Lettland hat das Recht, sich in der gesetzlich vorgesehenen Weise an der Tätigkeit der örtlichen Selbstverwaltungen zu beteiligen. Die Arbeitssprachen der örtlichen Selbstverwaltungen ist sind die lettische Sprache und die russische Sprache.
Art. 104: Jeder hat das Recht, sich an die Behörden des Staates und der Selbstverwaltungen mit Anträgen zu wenden und eine Antwort in der Sache zu empfangen. Jeder hat das Recht, eine Antwort in lettischer Sprache und in russischer Sprache zu erhalten.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung