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Republik Kongo (Brazzaville), 25. Oktober 2015 : Verfassung

Gebiet Republik Kongo (Brazzaville)
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 1'849'546
Stimmbeteiligung 1'339'926 72,44%
Stimmen ausser Betracht 25'856
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'314'070auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'212'471 92,27%
┗━ Nein-Stimmen 101'599 7,73%
Bemerkungen Präsident Sassou Nguesso kommt 1979 zum ersten Mal an die Macht. Die Verfassung von 2002 sieht für den Präsidenten zwei Amtszeiten zu sieben Jahren und eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. Seine zweite Amtszeit läuft 2016 ab, dazu ist er 72 Jahre alt.

Am kündigt Sassou Nguesso eine Verfassungsreform an, die u. a. dem Präsidenten eine weitere Amtszeit ermöglichen soll. In einem "Nationalen Dialog", ohne Beteiligung der Opposition, diskutieren vom 13. bis 629 Abgeordnete über mögliche Verfassungsänderungen. Am stellt der Präsident eine neue Verfassung in Aussicht, und setzt am per Dekret eine Volksabstimmung darüber an. Der ganze Text wird erst am veröffentlicht. Abgestimmt wird mit grünen Stimmzetteln für Ja und roten für Nein.

Volksabstimmung nach Art. 110 Abs. 3, Art. 185 und 186 der Verfassung, wonach der Präsident Verfassungsänderungen direkt dem Volk vorlegen kann.

Die Anzahl Mandate ist nach Art. 185 ist nicht änderbar ( "[...] le nombre de mandats du Président de la République [...] ne peuvent faire l’objet de révision."). Dies umgeht Sassou Nguesso, indem er eine ganz neue Verfassung vorlegt.

Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis des Innenministeriums vom , vom Verfassungsgericht am bestätigt. Sassou Ngouesso setzt sie am selben Tag in Kraft.

Hauptpunkte

  • Präsidialrepublik
  • Präsident mit drei Amtszeiten zu fünf Jahren (Mindestalter 30 Jahre)
  • Präsident kann Parlament auflösen
  • Präsidialplebiszit für Gesetze (Art. 5, 86, 87)
  • Parlament mit zwei Kammern (Mindestalter 18 Jahre)
  • Ministerpräsident, der dem Parlament verantwortlich ist
  • Verbot, Staatsangehörige ins Ausland auszuliefern
  • Geschlechterproporz
  • Dezentralisation in den Bereichen Gesundheit, Stadtplanung, Landwirtschaft und Bildung
  • Verbot der Todesstrafe
  • Präsidialplebiszit für Verfassungsänderungen, die er direkt dem Volk vorlegt (Art. 241)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung