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Liechtenstein, 1. Juli 1984 : Frauenstimmrecht

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Frauenstimmrecht
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 5'453
Stimmbeteiligung 4'700 86,19%
Stimmen ausser Betracht 79
┗━ Leere Stimmen 70
┗━ Ungültige Stimmen 9
Gültige (= massgebende) Stimmen 4'621auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'370 51,29%
┗━ Nein-Stimmen 2'251 48,71%
Bemerkungen Wiederholung vom .

Der Landtag verabschiedet die Verfassungsänderung am einstimmig und setzt eine Volksabstimmung an. Die Vorlage sieht das Stimmrecht nur auf Landesebene vor und führt eine Karenz von 12 Jahren für ausländische Frauen ein, wobei Ehejahre doppelt zählen; bei einer Mindestdauer der Ehe von drei Jahren. Gleichzeitig wird das Bürgerrechtsgesetz so geändert, dass eingeheiratete Frauen nicht automatisch eingebürgert werden.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.

Art. 29 Abs. 2:
"In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen zu, die das 20. Lebensjahr vollendet, im Lande ihren ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind."

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung