Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina), 28. August 1994 : Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe
| Gebiet | Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina) | |
| Datum | 28. August 1994 | |
| Vorlage | Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe | |
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 1'056'783 | |
| Stimmbeteiligung | 962'100 | 91,04 % |
| Stimmen ausser Betracht | 5'261 | |
| Gültige Stimmen | 956'839 | |
| Ja-Stimmen | 31'940 | 3,34 % |
| Nein-Stimmen | 924'899 | 96,66 % |
| Bemerkungen |
Im April 1994 bildet sich die Internationale Kontaktgruppe (UNO, EU,
Grossbritannien, Russland, Frankreich, Deutschland) und stellt am 6.7.1994
ihren Plan vor, Bosnien-Herzegowina in eine bosniakisch-kroatische
Föderation mit 51% und eine serbische Republik mit 49% des Gebiets
aufzuteilen. Am 3.8.1994 lehnt das Parlament der Republika Srpska den Plan ab,
(serbische Truppen 70% kontrollieren des Gebiets) und setzt auf den 27. und
28.8. eine Volksabstimmung darüber an. Der Plan wird massiv verworfen.
Der Bürgerkrieg geht weiter. Am 8.9.1995 bekräftigen die Ausserminister Bosniens, Kroatiens und Serbiens die Aufteilung in zwei Gebilde mit 51% und 49% des Gebiets. Im Abkommen von Dayton vom 14.12.1995 nehmen die bosnischen Serben diese Aufteilung an. Die Serbische Republik und die Föderation von Bosnien und Herzegowina bilden zwei Teilrepubliken (Entitäten) mit weitgehender Autonomie, die Zentralregierung hat nur wenige Komptetenzen. Ein "Hoher Repräsentant" der internationalen Gemeinschaft überwacht die Einhaltung des Abkommens und kann dabei auch gewählte Amtsträger entlassen, Gesetze erlassen und Behörden schaffen. | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
