Albanien, 6. November 1994 : Verfassung
| Gebiet | Albanien | |
| Datum | 6. November 1994 | |
| Vorlage | Verfassung | |
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 1'985'986 | |
| Stimmbeteiligung | 1'676'833 | 84,43 % |
| Stimmen ausser Betracht | 73'958 | |
| Gültige Stimmen | 1'602'875 | |
| Ja-Stimmen | 699'245 | 43,62 % |
| Nein-Stimmen | 903'630 | 56,38 % |
| Bemerkungen |
Nach Art. 47 der Übergangsverfassung von 1991 ist eine Zweidrittelsmehrheit im
Parlament und eine Volksabstimmung zur Verabschiedung einer neuen Verfassung nötig.
Da die regierende Demokratische Partei nach Abspaltungen nicht mehr über diese Mehrheit
verfügt, schlägt Präsident Berisha am 4.10.1994 nach Art. 28 Abs. 3 der Übergangsverfassung
direkt eine Volksabstimmung vor, die das Parlament nach Abs. 4a bewilligen
soll. Das Parlament verabschiedet ohne Quorum am 6.10. ein neues Referendumsgesetz, das
in Art. 5 dem Präsidenten diese Vollmacht gibt. Präsident Berisha setzt die Abstimmung
am 11.10. an. Auf Klage der Opposition entscheidet das Verfassungsgericht am 23.2.1995,
Berisha habe gemäss Art. 3 Abs. 2 der Übergangsverfassung gehandelt, wonach das Volk
direkt oder das Parlament entscheide.
Hauptstreitpunkte der neuen Verfassung sind die Befugnisse des Präsidenten und dass religiöse Führer mindestens 20 Jahre im Lande gelebt haben müssen. Dazu wäre ein obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 130) gekommen. | |
| Quellen | ||
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