Venezuela, 15. August 2004 : Absetzung von Präsident Chávez
| Gebiet | Venezuela | |
| Datum | 15. August 2004 | |
| Vorlage | Absetzung von Präsident Chávez | |
| Abstimmungstyp | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Abwahl Präsident | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 14'027'607 | |
| Stimmbeteiligung | 9'815'631 | 69,97 % |
| Stimmen ausser Betracht | 25'994 | |
| Gültige Stimmen | 9'789'637 | |
| Ja-Stimmen | 3'989'008 | 40,74 % |
| Nein-Stimmen | 5'800'629 | 59,26 % |
| Bemerkungen |
Die Verfassung von 1999 legt in Art. 72 fest, dass alle gewählten Amtsträger nach
der Hälfte der Amtszeit in einer Abstimmung abgesetzt werden können. Obwohl es
sich um ein Abwahlverfahren handelt, werden Art. 71 bis 74 als "Referendo Popular"
zusammengefasst.
Die Absetzung muss durch ein Fünftel der Stimmberechtigten eingeleitet werden. Wenn mehr Stimmberechtigte für die Absetzung stimmen, als ihn seinerzeit gewählt haben, und mehr als ein Viertel der Stimmberechtigten teilnimmt, gilt er als abgesetzt. Je Amtszeit kann nur ein Begehren auf Abwahl gestellt werden. Chávez erhielt 2000 3'757'773 Stimmen. Hugo Chávez tritt sein Amt als Präsident unter der Verfassung von 1961 am 2.2.1999 für 5 Jahre an; unter der Verfassung von 1999 tritt er es ein zweites Mal am 19.8.2000 für 6 Jahre an. Die "Sala Constitucional del Tribunal Supremo de Justicia" (TSJ) entscheidet im April 2001, Art. 72 sei nach der neuen Verfassung anzuwenden und das früheste Datum für eine Absetzung sei der 19.8.2003. Der Opposition ist das zu spät, sie sammelt im Februar 2003 im "Firmazo" ca. 2,7 Mio. Unterschriften, reicht sie aber vorerst nicht ein. Sie will nach Art. 71 eine konsultative Volksabstimmung über Themen nationaler Wichtigkeit, für die ein Zehntel der Stimmberechtigten genügen. Am 19.8.2003 reicht sie die Unterschriften ein, aber das TSJ entscheidet am 12.9.2003 die Unterschriften seien ungültig, weil sie zu früh und für einen anderen Zweck als die Absetzung gesammelt worden seien. Der Consejo Nacional Electoral (CNE) beschliesst am 26.9.2003 einen Terminplan für das Absetzungsverfahren: zwei Tage für die Prüfung des Antrags für ein Referendum, 20 Tage für die Vorbereitung der Unterschriftenlisten, vier Tage für die Unterschriftensammlung, 30 Tage für deren Überprüfung und 97 Tage für die Organisation der Volksabstimmung. Er legt am 15.10.2003 die Sammelzeit auf den 28.11. bis 1.12.2003. Am 19.12. reicht die Opposition 3'602'051 Unterschriften ein, die der CNE vom 14.1. bis 13.2.2004 prüft.
Der CNE gibt am 2.3.2004 ein vorläufiges Ergebnis bekannt:
Um neue Wählerinnen und Wähler zu registrieren, bleibt das Stimmregister bis 10.7. offen. Der CNE gibt am 30.7. bekannt, 14'245'615 Wählerinnen und Wähler seien registriert. Davon haben 14'037'900 das Stimmrecht im Referendum, die 207'587 Ausländer nicht. Die Zahlen gehen nicht auf: es bleibt eine Differenz von 128. Amtliches Endergebnis des CNE vom 26.8.2004. Die Anzahl der Stimmberechtigten stimmt nicht mit der Anzahl vom 30.7. überein. Die Anzahl der ungültigen Stimmen ist so gering, weil fast überall elektronisch abgestimmt wurde. | |
| Quellen | ||
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