Uruguay, 16. April 1989 : Gesetz über den Verzicht auf Strafverfolgung

Gebiet Uruguay
Datum 16. April 1989
Vorlage Gesetz über den Verzicht auf Strafverfolgung
Abstimmungstyp Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte 2'203'597
Stimmbeteiligung 1'934'76987,80 %
Gültige Stimmen 1'934'769
Ja-Stimmen 1'082'50855,95 %
Nein-Stimmen 799'10941,30 %
Leere Stimmen 27'9611,45 %
Ungültige Stimmen 25'1911,30 %
Medien Stimmzettel (Beibehaltung und Aufhebung)
Bemerkungen Im August 1986 bringen die regierenden Colorados, die im Parlament über keine Mehrheit verfügen, ein Gesetz ein, das der ehemaligen Militärjunta faktische Straffreiheit garantiert. Zuerst fällt das Gesetz durch, aber die Colorados drohen, das Budget durchfallen zu lassen, was Präsident Sanguinetti (Colorados) die Möglichkeit gäbe, das Parlament aufzulösen. Die Blancos kippen, darauf nimmt am 22.12.1986 die Abgeordnetenkammer das Gesetz mit 59 zu 37 und der Senat mit 22 zu 9 Stimmen das Ley 15.848 de la Caducidad de la Pretensión Punitiva del Estado (Gesetz über die Hinfälligkeit der staatlichen Strafverfolgung) an.

Ein erster Versuch von Opfern der Militärdiktatur, das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, scheitert am 2.5.1988 vor der Suprema Corte de Justicia mit 3 zu 2 Stimmen.

Mit dem fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 79 Abs. 2 bekämpft ein Bürgerkomitee Art. 1 bis 4 des Gesetzes. Die Sammelfrist beträgt ein Jahr, das Quorum ein Viertel der Stimmberechtigten: 555'701.

Das Komitee reicht Ende 1987 634'702 Unterschriften ein, von denen das Wahlgericht nur 532'718 anerkennt. Es ist sehr pingelig bei der Beglaubigung der Unterschriften, u. a. versucht es durch Reglementsänderungen während des Prozesses, die Anzahl gültiger Unterschriften unter das Quorum zu drücken. Nach öffentlichen Protesten setzt es vom 19. bis 21.12.1988 eine letzte Frist an, um 24'000 "dubiose" Unterschriften durch eine Zweitunterschrift gültig zu machen. Dabei wird das Quorum mit 555'917 (= 25,01%) knapp erreicht.

Da dies das erste Gesetzesreferendum ist und es kein Ausführungsgesetz gibt, ändert der Kongress das Wahlgesetz drei Monate vor der Abstimmung in Art. 47 bis 50 des Wahlgesetzes (Nr. 16'017) entsprechend.

Abgestimmt wird mit grünen Zetteln gegen (Voto por dejar sin efecto los artículos 1º a 4º de la ley 15.848) und gelben (Voto por confirmar los artículos 1º a 4º de la ley 15.848) für das Gesetz. Zur Aufhebung ist die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen nötig.

Quellen
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