Uruguay, 29. November 1942 : Verfassung
| Gebiet | Uruguay | |
| Datum | 29. November 1942 | |
| Vorlage | Verfassung | |
| Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 858'713 | |
| Stimmbeteiligung | --- | 66,91 % |
| Stimmen ausser Betracht | --- | |
| Gültige Stimmen | 574'577 | |
| Ja-Stimmen | 443'414 | 77,17 % |
| Nein-Stimmen | 131'163 | 22,83 % |
| Bemerkungen |
Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten.
Am 18. Juni 1941 stellt eine Gruppe von Abgeordneten ein Verfassungsprojekt nach Art. 284 B vor. Da nicht absehbar ist, dass in der Abstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten erreicht werden könnte, löst Präsident Baldomir das Parlament am 21. Februar 1942 auf. Eine Kommission, der die meisten Parteien angehören, nimmt am 28. Mai den Verfassungsentwurf mit kleinen Änderungen an, den Baldomir mit Dekret 10666 bekanntgibt. Baldomir bestimmt in Dekret 10667 vom 29. Mai, die neue Verfassung sei angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür abgegeben werde; dies im Gegensatz zur Verfassung vom 1934, die dafür in Art. 284 B die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten verlangt. Die neue Verfassung wäre auch ohne Dekret mit 51,62% der Stimmberechtigten angenommen worden. Hauptpunkte:
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| Quellen | ||
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