San Marino, 25. Juli 1982 : Aufhebung der Rückerstattung der Staatsbürgerschaft für verwitwete Sanmarinesinnen, die einen Ausländer geheiratet haben

Gebiet San Marino
Datum 25. Juli 1982
Vorlage Aufhebung der Rückerstattung der Staatsbürgerschaft für verwitwete Sanmarinesinnen, die einen Ausländer geheiratet haben
Abstimmungstyp Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 21'004
Stimmbeteiligung 14'65569,77 %
Leere Stimmen 93
Ungültige Stimmen 140
Stimmen ausser Betracht 233
Gültige Stimmen 14'422
Ja-Stimmen 6'15642,68 %
Nein-Stimmen 8'26657,32 %
Bemerkungen Mit Gesetz Nr. 82 vom 29.10.1981 können 350 Stimmberechtigte innert 60 Tagen verlangen, ein Gesetz sei zu ändern oder aufzuheben. Die Abstimmung muss 60 bis 90 Tage nach der Behandlung im Parlament stattfinden. Zur Annahme sind neben der Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten nötig. Dazu kann das Parlament Parlamentsplebiszite ansetzen.

Ein Gerichtsurteil hebt am 4.2.1982 eine Bestimmung als diskriminierend auf, dass Frauen im Gegensatz zu Männern ihre Staatsangehörigkeit bei der Heirat mit Ausländern verlieren. Der Consiglio Grande e Generale erlässt 25.2.1982 das Gesetz Nr. 11, das verwitweten Sanmarinesinnen ihre alte Staatsbürgerschaft zurückgibt. Konservative reichen darauf eine Gesetzesinitiative mit 700 Unterschriften ein, die den alten Zustand wieder herstellen will. Am 27.3.1984 wird mit Gesetz Nr. 32 eine abgeschwächte Regelung eingeführt.

Abstimmungsfrage:
"Volete che siano abrogati la Legge 25 Febbraio 1974 n° 11, la consuetudine ed ogni altro atto che impediscono il mantenimento della cittadinanza sammarinese alla donna che, sposando un cittadino di altro Stato, acquista la cittadinanza di quest'ultimo?"

Quellen
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