Slowenien, 6. Juni 2010 : Schiedsgerichtsverfahren zur Festlegung der Grenze mit Kroatien
| Gebiet | Slowenien | |
| Datum | 6. Juni 2010 | |
| Vorlage | Schiedsgerichtsverfahren zur Festlegung der Grenze mit Kroatien | |
| Abstimmungstyp | Fakultatives Referendum → durch Parlamentsminderheit → bindend → Stufe: Gesetz | |
| Ergebnis | angenommen | |
| Stimmberechtigte | 1'705'105 | |
| Stimmausweise | 727'361 | |
| Stimmbeteiligung | 726'987 | 42,64 % |
| Stimmen ausser Betracht | 5'544 | |
| Gültige Stimmen | 721'443 | |
| Ja-Stimmen | 371'848 | 51,54 % |
| Nein-Stimmen | 349'595 | 48,46 % |
| Bemerkungen |
Seit ihrer Unabhängigkeit 1991 können sich Slowenien und Kroatien über den
Verlauf ihrer Land- und Seegrenzen nicht einigen. Es geht einerseits um
Gebiete entlang der Dragonja, deren Verlauf im Mündungsgebiet schwierig zu
bestimmen ist. Hauptpunkt ist jedoch die Seegrenze in der Bucht von Piran,
die Slowenien je nach Verlauf direkten Zugang zu internationalen Gewässern
gibt oder nicht.
Nach vielen Versuchen einigen sich die slowenische und kroatische Regierung am 4.11.2009 auf ein Schiedsgerichtsverfahren, das die Grenze endgültig festlegen soll. Die Regierung will vor dem Verfahren eine konsultative Abstimmung abhalten, doch die Opposition kündigt auf jeden Fall ein Referendum an. Die Regierung lässt das Abkommen vom Verfassungsgericht beurteilen, das am 23.3.2010 mit 8 zu 1 Stimme das Abkommen für verfassungsgemäss hält. Regierung und Opposition kommen überein, nach dem Parlamentsentscheid eine bindende Volksabstimmung abzuhalten. Das Parlament stimmt dem Ausführungsgesetz am 19.4.2010 mit 50 zu 0 Stimmen zu, und am 23.4.2010 reichen 86 von 90 Abgeordneten das Behördenreferendum ein. Das Parlament legt am 3.5.2010 den Abstimmungstag fest. Amtliches Endergebnis vom 29.6.2010. Das Gesetz tritt am 17.7.2010 in Kraft.
Abstimmungsfrage: | |
| Quellen | ||
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