Rumänien, 25. November 2007 : Mehrheitswahlverfahren

Gebiet Rumänien
Datum 25. November 2007
Vorlage Mehrheitswahlverfahren
Abstimmungstyp Plebiszit → durch Präsident → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision
Ergebnis verworfen
Stimmberechtigte 18'296'459
Stimmbeteiligung 4'851'47026,51 %
Stimmen ausser Betracht 119'618
Gültige Stimmen 4'731'852
Ja-Stimmen 3'947'21283,41 %
Nein-Stimmen 784'64016,59 %
Bemerkungen Am 14.2.2007 schlägt Präsident Basescu die Wahl des Parlaments in Einerwahlkreisen vor. Im Herbst 2007 wiederholt er seinen Vorschlag und erklärt am 28.8., dass er eine Volksabstimmung ansetzen werde, wenn das Parlament nicht bis am 22.10. eine Wahlrechtsreform beschliesse. Das Parlament schlägt aber nur ein gemischtes System wie in Deutschland vor. Basescu unterschreibt am 23.10. das Dekret über die Abstimmung. Gegen eine Gesetzesänderung, die Abstimmung von der Wahl zum europäischen Parlament zu trennen, legt Basescu am 6.11. sein Veto ein. Das Verfassungsgericht entscheidet am 11.11., dass Wahl und Abstimmung im selben Lokal, aber mit zwei Wahlkommissionen stattfinden.

Die Verfassung legt in Art. 62 das Wahlsystem der beiden Kammern nicht fest. Änderungen daran kann das Parlament also selbst ohne obligatorisches Verfassungsreferendum vornehmen.

Konsultatives Präsidialplebiszit nach Art. 90 der Verfassung und Art. 11 des Referendumsgesetzes (3/2002). Damit das Ergebnis gültig ist, muss sich die Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligen. An den Europawahlen nehmen 29,1% der Stimmberechtigten teil. Endergebnis vom 28.11.2007.

Abstimmungsfrage:
"Sunteţi de acord ca, începând cu primele alegeri care vor fi organizate pentru Parlamentul României, toţi deputaţii şi senatorii să fie aleşi în circumscripţii uninominale, pe baza unui scrutin majoritar în două tururi?"
"Sind Sie einverstanden, dass beginnend mit den nächsten Wahlen Abgeordnete und Senatoren in Einerwahlkreisen nach dem Mehrheitsverfahren in zwei Wahlgängen gewählt werden?"

Quellen
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