Plebiszit → durch König → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
Stimmberechtigte
---
Stimmbeteiligung
4'303'064
--- %
Gültige Stimmen
4'303'064
Ja-Stimmen
4'297'581
99,87 %
Nein-Stimmen
5'483
0,13 %
Bemerkungen
Die Wahlen vom 20. Dezember 1937 ergeben keinen klaren Sieger; am 18. Januar des
folgendes Jahres löst König Karl II es wieder auf. Am 10. Februar
eröffnet er den Parteiführern, er bereite eine neue Verfassung vor und verhängt den
Belagerungszustand.
Am 20. Februar 1938 setzt er die alte Verfassung ausser Kraft stellt die neue
vor.
Der König besitzt die Gesetzesinitiative
Das Parlament kann nur Gesetze "im allgemeinen Staatsinteresse" einbringen
Die Regierung ist nur dem König verantwortlich
Wahlrecht ab 30 Jahren (statt 21)
Erste Kammer bestehlt zu je einem Drittel aus vertertern von Landwirtschaft/Handarbeit,
Handel/Industrie und Intellektuellen
Zweite Kammer wird zur Hälfte vom König ernannt, die andere Hälfte aus Standesorganisationen,
dazu kommen ex officio Mitglieder des Königshauses und religiöse Führer wie Bischöfe
Der König kann das Parlament jederzeit vertagen oder auflösen; in der
Zwischenzeit regiert er mit Verodnungen
Schwergewicht auf Staatsbürgerpflichten, kein Vereinsrecht; "revolutionäre Propaganda" ist verboten
Todesstrafe auch im Zivilrecht; Vermögenseinzug bei Hochverrat
Bodenreform und Staatsbürgerrechte für Juden bleiben bestehen
Verfassungsreform nur auf Initiative des Königs
Verfassung tritt nach Volksabstimmung in Kraft
In einem Dekret vom seben Tag legt er den Ablauf fest:
Die Stimmabgabe ist mündlich; ein Schweigen
(=Leer) auf die Frage wird als Ja gewertet. Somit sind nur Ja- und Nein-Stimmen
möglich. Es herrscht Stimmpflicht. Amtliches Endergebnis vom 27. Februar 1938.
Die Verfassung tritt am selben Tag in Kraft.