Palau, 30. Juni 1987 : Assoziation mit den USA
| Gebiet | Palau | |
| Datum | 30. Juni 1987 | |
| Vorlage | Assoziation mit den USA | |
| Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Atomwaffen | |
| Ergebnis | verworfen | |
| Stimmberechtigte | 10'851 | |
| Stimmbeteiligung | 8'263 | 76,15 % |
| Stimmen ausser Betracht | 16 | |
| Gültige Stimmen | 8'247 | |
| Ja-Stimmen | 5'574 | 67,59 % |
| Nein-Stimmen | 2'673 | 32,41 % |
| Bemerkungen |
Wiederholung der Abstimmung vom Dezember 1986.
Präsident Salii führt Kurzarbeit für die Staatsangestellten ein und sperrt Strom- und
Wasserversorgung. Im Mai 1987 will Salii eine neue Abstimmung, die ebenfalls verlorengeht.
Darauf entlässt er 900 von 1300 Staatsangestellten, um dem Olbiil Era Kelulau (Parlament)
Druck aufzusetzen, das Nuklearquorum aus der Verfassung zu streichen. Es verabschiedet
im Juli ein Gesetz, dass eine Verfassungsabstimmung über die Senkung des Nuklearquorums
auf 50% vorsieht (4.8.1987) und eine weitere Abstimmung
über den Assoziationsvertrag (21.8.1987).
Schon vor der Abstimmung vom 4.8. werden Klagen eingereicht, die wegen Einschüchterung zurückgezogen werden. 1988 werden die Klagen neu eingereicht. In letzter Instanz urteilt das Oberste Gericht Palaus am 29.8.1988, die Verfassungsänderung sei ungültig weil 1) in keiner Kammer des Olbiil Era Kelulau die nötige Mehrheit zustande gekommen ist und 2) Verfassungsreferenden nur zusammen mit allgemeinen Wahlen stattfinden dürfen (Kapitel XIV Art. 1 und 2). Der Verweis auf Kapitel XV Art. 11, der eine temporäre Verfassungsänderung jederzeit zulasse, sei nicht anwendbar, weil es zwischen Assoziationsvertrag und Verfassung keine Unverträglichkeiten gebe, die nicht einer Spezialabstimmung nach Kapitel XII Art. 6 gelöst werden könne. Auch die nachfolgende Abstimmung über den Assoziationsvertrag erklärt das Gericht für nicht zustande gekommen. | |
| Quellen | ||
| Letzte Änderung | ||
