Palau, 9. Juli 1979 : Verfassung

Gebiet Palau
Datum 9. Juli 1979
Vorlage Verfassung
Abstimmungstyp Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung ------ %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige Stimmen ---
Ja-Stimmen ---92,00 %
Nein-Stimmen ---8,00 %
Bemerkungen Am 12.7.1978 lehnt Palau die Mikronesische Verfassung ab. Der darauf gewählte Verfassungsrat schreibt eine Verfassung, die am 2.4.1979 fertig ist. Das palauische Bezirksparlament, aus dem sich die Verfassungsbefürworter zurückgezogen haben, lehnt die Verfassung bei fehlendem Quorum ab, der Hohe Kommissar der Treuhandbehörde lässt die Abstimmung aber zu.

Das Bezirksparlament lehnt sie im August 1979 ab und setzt eine neue Verfassungskommission ein, die die Artikel zum ABC-Waffenverbot (Kap. II Art. 3 und Kap. XIII Art. 6) streicht. Im Oktober 1979 wird diese Verfassung jedoch abgelehnt.

Ein neu gewählter Verfassungsrat bestätigt die Version vom Juli 1979. Sie wird in der Abstimmung vom Juli 1980 angenommen und tritt am 1.1.1981 in Kraft.

  • Bundesstaat mit 16 Staaten
  • Präsident und Vizepräsident mit vierjähriger Amtszeit, einmal wiederwählbar
  • 2-Kammer-Parlament Olbiil Era Kelulau (OEK)
  • Abtretung wichtiger Rechte bei Verteidigung, Sicherheit und Aussenpolitik im Staatsvertrag durch 2/3-Mehrheit im OEK, dann Spezialabstimmung mit einfacher Mehrheit (Kap. II Art. 3)
  • Bei ABC-Waffen wie oben, aber Spezialabstimmung mit 3/4-Mehrheit (Kap. II Art. 3)
  • Bei ABC-Waffen auch Lagerung, Aufbereitung etc. nur mit Spezialabstimmung mit 3/4-Mehrheit (Kap. XIII Art. 6)
  • Verfassungsänderung durch 2/3-Mehrheit im OEK, Verfassungsinitiative mit 1/4 der Stimmberechtigten oder Verfassungsrat (Kap. XIV Art. 1)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum, nur zusammen mit allgemeinen Wahlen, Quorum 12 von 16 Staaten (Kap. XIV Art. 2)
  • Mindestens alle 15 Jahre muss den Stimmberechtigten die Grundsatzfrage "Shall there be a Convention to revise or amend the Constitution?" vorgelegt werden. Einfaches Mehr reicht (Kap. XIV Art. 1)
  • Aufhebung von Inkonsistenzen zwischen dem "Compact of Free Association" und der Verfassung durch temporäre Verfassungsänderung; eine Abstimmung darüber ist jederzeit möglich (Kap. XV Art. 11)
Quellen
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