Am 12.7.1978 lehnt Palau die Mikronesische Verfassung ab. Der darauf gewählte Verfassungsrat
schreibt eine Verfassung, die am 2.4.1979 fertig ist. Das palauische Bezirksparlament,
aus dem sich die Verfassungsbefürworter zurückgezogen haben, lehnt die Verfassung
bei fehlendem Quorum ab, der Hohe Kommissar der Treuhandbehörde lässt die Abstimmung
aber zu.
Das Bezirksparlament lehnt sie im August 1979 ab und setzt eine neue Verfassungskommission
ein, die die Artikel zum ABC-Waffenverbot (Kap. II Art. 3 und Kap. XIII Art. 6) streicht.
Im Oktober 1979 wird diese Verfassung jedoch abgelehnt.
Ein neu gewählter Verfassungsrat bestätigt die Version vom Juli 1979. Sie wird in der
Abstimmung vom Juli 1980 angenommen und tritt am
1.1.1981 in Kraft.
Bundesstaat mit 16 Staaten
Präsident und Vizepräsident mit vierjähriger Amtszeit, einmal wiederwählbar
2-Kammer-Parlament Olbiil Era Kelulau (OEK)
Abtretung wichtiger Rechte bei Verteidigung, Sicherheit und Aussenpolitik im Staatsvertrag
durch 2/3-Mehrheit im OEK, dann Spezialabstimmung mit einfacher Mehrheit (Kap. II Art. 3)
Bei ABC-Waffen wie oben, aber Spezialabstimmung mit 3/4-Mehrheit (Kap. II Art. 3)
Bei ABC-Waffen auch Lagerung, Aufbereitung etc. nur mit Spezialabstimmung mit 3/4-Mehrheit
(Kap. XIII Art. 6)
Verfassungsänderung durch 2/3-Mehrheit im OEK, Verfassungsinitiative mit 1/4 der
Stimmberechtigten oder Verfassungsrat (Kap. XIV Art. 1)
Obligatorisches Verfassungsreferendum, nur zusammen mit allgemeinen Wahlen,
Quorum 12 von 16 Staaten (Kap. XIV Art. 2)
Mindestens alle 15 Jahre muss den Stimmberechtigten die Grundsatzfrage "Shall there
be a Convention to revise or amend the Constitution?" vorgelegt werden. Einfaches Mehr
reicht (Kap. XIV Art. 1)
Aufhebung von Inkonsistenzen zwischen dem "Compact of Free Association" und der
Verfassung durch temporäre Verfassungsänderung; eine Abstimmung darüber ist jederzeit
möglich (Kap. XV Art. 11)