Neukaledonien (Frankreich), 8. November 1998 : Vertrag von Nouméa
| Gebiet | Neukaledonien (Frankreich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Datum | 8. November 1998 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorlage | Vertrag von Nouméa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Zentralbehörden → bindend → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stimmberechtigte | 106'716 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stimmbeteiligung | 79'224 | 74,24 % | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stimmen ausser Betracht | 2'115 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gültige Stimmen | 77'109 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ja-Stimmen | 55'419 | 71,87 % | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nein-Stimmen | 21'690 | 28,13 % | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bemerkungen |
Nach dem gescheiterten Unabhängigkeitsreferendum von 1987, dem das Massaker von Ouvéa folgt,
einigen sich FLNK und Caldoches im Juni 1988 auf den Matignon-Vertrag, der im Gesetz
88-1028 vom 9. November 1988 festlegt, dass nach in 10 Jahren
eine neue Abstimmung über die Unabhängigkeit von Frankreich stattfinden solle.
Im Vertrag von Nouméa vom 5. Mai 1998 einigen sich dieselben Konfliktparteien darauf, dass den Lokalbehörden schrittweise weitere Kompetenzen übertragen werden (Parlament, Regierung, Staatsangehörigkeit). Nach der Übergangsfrist kann die Frage der Unabhängigkeit frühestens 2013 neu aufgerollt werden. Das französische Parlament ändert Titel XIII der Verfassung so, dass er Übergangsbestimmungen für Neukaledonien enthält : Bis zum 31. Dezember 1998 findet eine Volksabstimmung über den Vertrag von Nouméa nach den Bestimmungen des Gesetzes 88-1028 statt. Stimmberechtigt ist im wesentlichen, wer es schon 1988 war, bzw. wer seither ununterbrochen dort gewohnt hat. Der Kongress nimmt am 6. Juli die Verfassungsänderung mit 827:31 (Quorum 515) an. Präsident Chirac setzt am 20.8.1998 mit Dekret Nr. 98-733 die Abstimmung auf den 8. November an.
Abstimmungsfrage:
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| Quellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Letzte Änderung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
